NÖ Heizkostenzuschuss 2025/2026

Die NÖ Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2025/2026 in der Höhe von € 150,00 zu gewähren.

Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten:

  • Ausgleichszulagenbezieher
  • Bezieher einer Mindestpension nach § 293 ASVG
  • Bezieher einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz
    nicht übersteigt.
  • sonstige Einkommensbezieher, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.

Der aktuelle Ausgleichszulagenrichtsatz (brutto) 2025 beträgt für Alleinstehende € 1.273,99, für Ehepaare € 2.009,85 und zuzüglich für jedes Kind € 196,57, solange für dieses Familienbeihilfe bezogen wird. Für jede weitere erwachsene Person ist ein Betrag von € 735,86 hinzuzurechnen.

Der Heizkostenzuschuss kann beim Gemeindeamt bis 31. März 2026, samt den erforderlichen Nachweisen (Vorlage des aktuellen Pensions- bzw. Einkommensbescheides oder eines aktuellen Kontoauszuges) beantragt werden.

Als anrechenbares Einkommen gelten alle Einkünfte aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.

gemeindemitarbeiter

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