NÖ Pflege- und Betreuungsscheck

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Die Landesregierung unterstützt pflegebedürfte Menschen und ihre pflegenden Angehörigen mit dem NÖ Pflege- und Betreuungsscheck. Der NÖ Pflege- und Betreuungsscheck ist eine jährliche Förderung in der Höhe von € 1.000,00 pro pflegebedürftiger Person, welche jedes Jahr bis zum 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres beim Land Niederösterreich, vertreten durch das Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Soziales und Generationenförderung beantragt werden kann.

Für das Kalenderjahr 2024 kann online ab 01. Jänner 2024 ein Antrag gestellt werden.

In Ausnahmefällen, in denen keine Online-Antragstellung möglich ist, kann die Antragstellung über die NÖ Pflegehotline 02742 / 9005 – 9095 (Montag – Freitag von 8:00 – 16:00 Uhr) erfolgen.

Anspruchsberechtigte:

    • Menschen die zuhause gepflegt oder betreut werden
    • Ab der Pflegestufe 3
    • + Pflegestufe 1&2 mit Demenz
    • + pflegebedürftige Kinder
gemeindemitarbeiter

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